Warum ist ein ausgebildeter Jagdhund notwendig?
Eine sachgerechte Jagdausübung ist ohne gut ausgebildete Jagdhunde nicht möglich. Aus diesem Grund verpflichtet der hessische Gesetzgeber alle Jägerinnen und Jäger bei der Jagdausübung einen brauchbaren Jagdhund zuführen.
§ 28 HJagdG – Jagdhundehaltung
(1) Bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche sind jeweils brauchbare Jagdhunde zu verwenden.
(2) Die Jagdbehörde kann Jagdausübungsberechtigte zur Haltung eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes verpflichten, sofern sie nicht nachweisen, dass ihnen brauchbare Jagdhunde anderer Hundehalter regelmäßig zur Verfügung stehen.
Unsere Jagdhunde sind „Arbeitshunde“, die eine spezielle Ausbildung benötigen, damit sie ihre Arbeitsaufgaben richtig ausführen können. Ein verantwortungsvoller Hundeführer sollte – ungeachtet der Gesetzgebung – darauf bedacht sein, seinem Hund eine solide Grundausbildung zu ermöglichen. Entscheidend dabei sind nicht Prüfungen die eine Zucht mit dem Jagdhund ermöglichen, sondern vielmehr Prüfungen zur jagdlichen Brauchbarkeit, deren Inhalte direkt an die eigene Jagdausübung anknüpfen. Die kontinuierliche Arbeit – beginnend im Welpenalter – fördert die Teambildung zwischen Hund und Hundeführer. Schon kleine Lernfortschritte bereiten Freude und stärken das Vertrauen in die Leistungen des eigenen Hundes. Während der Jagdausübung kommt es vor, das sich ein beschossenes Stück Wild noch einige Meter vom Anschuss – z.B. in eine Dickung flüchtet. In dieser Situation ist es nicht nur beruhigend, sondern auch absolut notwendig (Tierschutz) einen brauchbaren Jagdhund für die kurze Nachsuche zur Hand zu haben. Der eigene Hund, als Jagdbegleiter, auf dessen Leistungen und Gehorsam man im Zweifelsfall vertrauen und sich auch verlassen kann, gibt dem Hundeführer ein gutes Gefühl.
Die Gründe, einen Hundeführerlehrgang und die Brauchbarkeitsprüfung zu absolvieren sind vielschichtig. Mitunter legt ein Lehrgang einen soliden Grundstock, auf den man aufbauen kann. Auch über den Lehrgang und die Prüfung hinaus, sollten Übungseinheiten mit dem Hund fortgeführt werden um das Erlernte weiter zu vertiefen und zu verbessern.