Alle 2,5 Minuten kollidiert in Deutschland ein Reh, ein Hirsch oder ein Wildschwein mit einem Fahrzeug. Allein im vergangenen Jahr verunglückten bei Wildunfällen 2639 Menschen, sieben starben. Der Sachschaden beläuft sich auf weit mehr als eine halbe Milliarde Euro. Besonders groß ist die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Wildtieren nach Angaben von ADAC und Deutschem Jagdverband (DJV) in den Monaten Oktober und November. Dies liegt daran, dass dann als letzte Getreideart der Mais abgeerntet wird und viele Tiere ihre schützende Deckung auf den Feldern verlieren. Besonders Wildschweine haben die mehr als 2,5 Millionen Hektar Mais als Lebensraum erobert und wechseln derzeit vermehrt über die Straßen in den Wald. Laut DJV-Statistik gab es 2013 zwölf Prozent mehr Zusammenstöße mit Wildschweinen als im Vorjahr.
Wildunfälle können zu jeder Tages- und Nachtzeit passieren – auch dort, wo kein Warnschild „Wildwechsel“ aufgestellt ist. Die Gefahr für eine Kollision nimmt jedoch mit dem Wechsel von Sommer- auf Winterzeit zu. Der Grund: Um Fressfeinde zu meiden, geht Wild meist in der Dämmerung auf Nahrungssuche und kommt deshalb in den kommenden Wochen vermehrt dem abendlichen Berufsverkehr in die Quere.
Der Jagdverein Diana rät den hiesigen Verkehrsteilnehmern, auf gefährdeten Strecken besonders vorsichtig und stets bremsbereit zu sein. Dies gilt insbesondere an Waldrändern und unübersichtlichen Feldern. Es empfiehlt sich, den Straßenrand im Blick zu behalten, die Geschwindigkeit zu drosseln und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern, um auf ein plötzliches Bremsmanöver des Vordermanns rechtzeitig reagieren zu können. Wer mit 80 statt 100 Stundenkilometern unterwegs ist, hat bereits einen 25 Meter kürzeren Bremsweg. Wenn ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, muss man abbremsen, abblenden und langsam vorbeifahren. Einmal kurz hupen führt in der Regel dazu, dass die Tiere weglaufen und den Weg freimachen. Ist ein Zusammenstoß unumgänglich, heißt es: Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Ausweichmanöver sind riskant, denn sie enden nicht selten an einem Baum.
War ein Zusammenstoß unvermeidbar, dann rät Patrick Figge, Vorsitzender des Jagdvereins Diana Hünfeld, zu der nach einem Unfall üblichen Verhaltensweise. Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert werden (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste). Danach, soweit erforderlich Erste Hilfe bei Verletzten leisten und die Rettungsleitstelle informieren. Erst dann – wenn bekannt – den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder die Polizei informieren. Wichtig, die Bergung und Entsorgung des verletzten Wildes darf nicht selbst übernommen werden, sondern ist Aufgabe des Jagdausübungsberechtigen bzw. der Polizei. Das Wild darf nicht aufgenommen und vom Ort des Unfalls entfernt werden (StGB § 292 Jagdwilderei). Auch ist dieses sog. Fallwild nicht zum Verzehr geeignet, denn das Inverkehrbringen von nicht erlegtem Wild ist gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung verboten (§ 23 Abs. 1 Nr. 9 Tier-LMHV).