Nicht schlechte staunte Revier Aufseher Erich Goldbach als er im Mai diesen Jahres die Tür der Kanzel am Herrenberg in Betzenrod öffnet. Im Halbdunkel der Dämmerung nimmt er ein tiefes Summen war und erkennt gerade noch rechtzeitig das Hornissennest an der Innendecke. Eigentlich war die fahrbare Kanzel für den Ansitz auf Schwarzwild zur Vermeidung von Wildschäden positioniert worden. Diese Rechnung hatten Erich Goldbach und Revierpächter Joerg Hartmann aber ohne die Vespa crabro (lateinisch für Hornisse) gemacht. Obwohl Hornissen relativ friedliche Tiere sind, hätte Erich Goldbach an diesem Abend wohl einen stechenden “Anblick“ erlebt. Erschütterungen die beim Besteigen der Kanzel zwangsläufig erfolgen, hätten die natürliche Verteidigungsreaktion der Tiere ausgelöst. Für Personen die allergisch auf Bienen-, Wespen- oder Hummelstiche reagieren, kann das lebensbedrohlich werden. Für den Nicht Allergiker ist der sehr schmerzhafte Stich einer Hornisse jedoch eher harmlos und nicht gefährlicher als der Stich einer Biene, Wespe oder Hummel. Der Fotograf durfte diese schmerzhafte Erfahrung während des Fototermins machen, denn das Öffnen der Kanzeltür zog eine Erschütterung und einen Hornissenstich am Haupt des selbigen nach sich. Ein Hornissennest existiert von Mai bis Anfang November, ca. 6 Monate. Die Königin beginnt den Nestbau mit zerkautem Holz im Frühling. Dabei wird nur eine Wabe mit Schutzhülle gebaut, in welche die Königin ihre ersten Eier legt. Sind die Arbeiterinnen geschlüpft, übernehmen diese den Weiterbau des Nestes. Die Arbeiterinnen teilen die Arbeiten auf und organisieren sich hierarchisch. Im Herbst schlüpfen die neuen Königinnen und die männlichen Drohnen, wobei die Drohnen aus nicht befruchteten Eiern entstehen. Der anschließende Drohnenkampf endet mit der Befruchtung der neuen Königinnen, welche dann das Nest verlassen und einen Platz zum Überwintern suchen. Das restliche Volk stirbt beim ersten Nachtfrost und das Nest verwaist. Naturschutz ist u.a. eine Aufgabe der Jäger und auch ein wesentlicher Bestandteil der Jagd. So wurde die fahrbare Kanzel von Goldbach und Hartmann an Ort und Stelle belassen um die unter Naturschutz stehenden Insekten nicht zu beeinträchtigen. In ganz schwierigen Fällen kann auch eine Umsiedlung erfolgen, die aber von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden muss und nur von einem Fachmann durchgeführt werden sollte.