In der Zeit vom 13.10.2014 bis zum Frühjahr 2015 bleiben die Tontaubenstände geschlossen. Während dieser Zeit wird der Schießstand für die Jungjägerausbildung genutzt. Besondere Schießtermine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bei den Hegeringschießen können die DJV-Jahresschießnadeln geschossen werden. Die DJV-Schießnadel in Silber und Gold kann nur bei Qualifikationsschießen und bei den LJV-Landesmeisterschaften geschossen werden.
An den Feiertagen: 1. und 2. Osterfeiertag, 1. Mai, Pfingsten, Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totenstonntag bleibt der Schießstand geschlossen.
Alle Schießgruppen und Vereine müssen mindestens 75 € Startgeld erbringen.
Erworbene Schießkärtchen müssen am gleichen Tag verschossen oder zurückgegeben werden. Sie sind nicht auf andere Tage übertragbar.
Grundsätzlich untersagt ist:
- auf den Kugelständen ohne optische Visierung zu schießen
- die Verwendung sog. Sammlerwaffen (Moisin-Nagant, Enfield, Schweden Mauser, Wehrmachtskarabiner etc.)
- die Verwendung von Vollmantelgeschossen (Ausnahme KK-Munition)
- der Gebrauch von Flintenlaufgeschossen
- der Gebrauch von Jagdwaffen mit einem Kaliber größer 9,3mm
Ausnahmen von diesen Einschränkungen sind nur mit Zustimmung des aufsichtsführenden Schießmeisters möglich. Jeder Schütze haftet für den von ihm verursachten Schaden.